freytag schon am dienstag

Nein. Keine Terminanfrage und auch keine Änderungen an der Tradition.

Dies ist ein Antrag auf Änderungen im Regelwerk zum FreyTag. Die zur Diskussion gestellten Änderungen lauten wie folgt:

§2

bisher: Man(n) trifft sich einmal pro Monat.

neu: Man trifft sich mindestens 2 mal pro Jahr.

Begründung: Das kriegen wir erst wieder hin, wenn die Kinder aus dem Haus und wir in Rente sind.

§3

bisher: Nur Mitglieder (Ausnahme: Die Ehrendame, Frau K. aus B.)

neu: Nur Mitglieder

Begründung: Traditionen ändern sich. Und wer hatte zuletzt mit Frau K. aus B. Kontakt? Und wohnt sie überhaupt noch in B.?

§11

bisher: Anzahl Teilnehmer = Anzahl Runden = Anzahl Trinksprüche (der Älteste beginnt)

neu: Anzahl Teilnehmer <= Anzahl Runden = Anzahl Trinksprüche (der Älteste beginnt)

Begründung: Das hat noch nie gestimmt.

§12

bisher: An der Bar werden nur “Juleps & Latinos” bestellt.

neu: An der Bar werden nur Rum-haltige Getränke bestellt.

Begründung: Die Karte hat geändert und mit ihr die Bezeichnung der Gesöff-Kategorie.

Ich bitte um Rückmeldung. Von mindestens dem Inscheniör und dem Fliegenlotsen. Weitere Diskussionsteilnehmer werden begrüsst, der Beitrag jedoch wahrscheinlich wohlwollend verworfen.

-kili

26.03.2013 Nachtrag: Ich bitte um Rückmeldung bis Ostermontag.

zum sport: stadien, vereine und meinungen

Schade, für den FC Thun hat’s gegen Basel knapp nicht gereicht um die nächste Runde im Schweizer Fussball Cup zu erreichen. Traurig ist das nicht, im Gegensatz zum Schauspiel rund um das neue Stadion die neue Arena. Doch zuerst nochmal zum Spiel.

Nein, ich hab’s nicht gesehen und auch nur wenig darüber gelesen. Ich gehe aber davon aus, dass das auch nicht nötig ist. Immerhin sind zum Spiel gegen den amtierenden Schweizer Meister und Cup-Sieger gerade mal 3664 Zuschauer eingetrudelt. (Das ist übrigens die Postleitzahl von Burgistein die aber offenbar keinen Fussball-Club haben.) 3664 Zuschauer ist auch ziemlich weit von den 6000 entfernt, die zur Zeit überhaupt ins Stadion in die Arena dürfen.

Damit zum Stadion zur Arena. Da soll offensichtlich Geld gespart werden durch die Nicht-Fertigstellung des Lärmschutzes. Das Gejammer ist gross. Aber wenn in der Baubewilligung Lärmschutz-Massnahmen vorgesehen sind, diese aber nicht errichtet werden, dann darf sich nach meinem Rechtsverständnis eigentlich keiner über auferlegte Beschränkungen beschweren. Ob die geplante, nicht gebauten Massnahmen wirksam wären ist vorläufig einerlei. Änderungen der Bewilligung ziehen eine Neuauflage nach sich. Mit Einsprachemöglichkeit. So sieht es der Gesetzgeber vor. An geltendes Recht sollten wir uns eigentlich halten. Wenn das Recht unhaltbar ist, soll es geändert werden. (In Paris wurde die Bewilligungspflicht für Frauen, die Hosen tragen wollen auch abgeschafft.)

-kili

buchhaltung

Eigentlich darf das ja niemanden überraschen. Und doch.

NZZ, 26.02.2013: Staatsanwaltschaften eröffnen Verfahren gegen AKW

Die AKW werden also zu Banken. Zumindest was das Verständnis von Gewinn und Verlust und Kostenträgerschaft angeht. Solange ein Gewinn herauslugt läuft alles im Plan der Marktwirtschaft. Verluste und eventuelle grosse unrentable Investitionen werden dann sozialerweise dem Staat überlassen.

-kili